Neuerungen / Sprechzeiten
Auf Grund der momentanen Lage kann es zu geänderten Öffnungszeiten kommen. Bitte informieren Sie sich vorher.
Versichertenkarte
Aus abrechnungsrelevanten Gründen ist die Vorlage einer Versicherungskarte im laufenden Quartal unerläßlich. Ohne gültige G2 Chipkarte können keine Leistungen zu Lasten Ihrer Krankenkasse erbracht werden.
Bitte beachten Sie auch, daß Patienten, die speziellen gesetzlichen Krankenkassen ohne Chipkartenverfahren (beispielsweise Bundeswehr, Sozialversicherungsabkommen) angehören, auch weiterhin einen Behandlungsausweis vorlegen müssen.
Datenschutz WICHTIG
Nach dem neuen Datenschutzgesetz, dürfen keine Rezepte etc. mehr an Dritte, ohne eine schriftliche Einverständniserklärung der Patientin, ausgehändigt werden.