Liebe Patientinnen,
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen für Frauen im Rahmen der Krebsvorsorge eine jährliche gynäkologische Untersuchung vor.
Zu dieser Grundversorgung gehören, abhängig vom Alter der Patientin, Urinuntersuchungen, Abstrichkontrollen, eine vaginale Untersuchung sowie ab 30 Jahren das Abtasten der Brust. Ab 50 Jahren haben Sie Anspruch auf einen Stuhltest oder auch alternativ ab 55 Jahren auf insgesamt zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren. Zusätzlich erhalten Sie ab diesem Alter alle zwei Jahre eine Einladung zu einem Mammographiescreening in einer radiologischen Praxis im Kreisgebiet als Früherkennungsuntersuchung. Ultraschalluntersuchungen oder weitergehende Diagnostik sind im Rahmen der Vorsorge nicht vorgesehen.
Gesundheitsbewußten Patientinnen ist jedoch bekannt, daß das Spektrum einer gynäkologischen Praxis deutlich über die Grundversorgung hinaus geht. Ergänzende Untersuchungen sind im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung, ebenso wie bei Ihrem Hausarzt, durchaus empfehlenswert.
Im gemeinsamen Gespräch klären wir Sie über die Möglichkeiten einer für sie persönlich sinnvollen Untersuchung auf.
Zu unseren Leistungen gehören:
Ultraschalluntersuchung des weiblichen Genitaltraktes
Verbesserter Abstrich zur Gebärmutterhalskrebsprophylaxe ( Dünnschichtzytologie)
Immunologischer Stuhltest ( auch für den Partner !)
HPV - Abstrich
HIV -Test